Rechte bei Aufführungen

Adonia-Lieder dürfen in der Schule und internen kirchlichen Veranstaltungen (Kindergottesdienst, Camps usw.) gesungen werden. Für die Projektion von Liedtexten und die Kopie von Noten benötigt die Schule oder die Kirche ein Pauschalabkommen mit einer Verwertungsgesellschaft (Suisa, VG-Musik, CCLI-Noten-Kopierlizenz). Drei Voraussetzungen dazu sind nötig:

  • Es ist mindestens ein Exemplar der Originalnoten vorhanden (gedrucktes Exemplar oder Downloald-Quittung PDF lautend auf den Schul- oder Kirchenstandort oder die verantwortliche Person). Keine Kopien von Kopien.
  • Ihre Kirche/Schule hat ein Pauschalabkommen mit einer Verwertungsgesellschaft (SUISA, VG-Musik, CCLI-Kopierlizenz).
  • Die Adonia-Songs werden jährlich an die Verwertungsgesellschaft gemeldet (Kindergottesdienst darf nicht vergessen werden). Ohne die Meldung ist die Verwendung nicht gestattet.

MP3-Dateien und CDs dürfen nicht kopiert und weitergegeben werden. Auch nicht zum Üben für andere Mitarbeiter. Adonia bietet mehrere Möglichkeiten, wie legal Übungs-Dateien zugänglich gemacht werden können: Infos zu Übungs-Songs weitergeben.

 


Anders sieht es bei Aufführungen von Musicals aus:

Was muss ich beim Aufführen eines Musicals beachten?

Für jede Aufführung müssen Sie ein "Aufführungsrecht" erwerben. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Enweder sie kaufen mindestens 15 Text- und Liederhefte. Damit haben Sie alle Verpflichtungen für die Aufführung des Verlags erfüllt. Sie dürfen weitere Rollen daraus kopieren, Textblätter machen etc. Einzig Tonträger dürfen in keinem Fall selbst kopiert oder digital weitergegeben werden.
  2. Oder: Sie verzichten auf den Kauf von 15 Text- und Liederhefte und bezahlen dafür eine Aufführungsgebühr von CHF 50.–
    Konto: IBAN CH18 0900 0000 1580 4444 4, Adonia Verlag + Musikrechte, CH-4805 Brittnau. Wenn nur einzelne Lieder aufgeführt werden: CHF 5.– pro Lied.

Das erworbene Aufführungsrecht gilt für alle Aufführungen des gleichen Stücks in einem Jahr. Diese Gebühr ist in keinem Pauschalabkommen inbegriffen (Suisa, VG-Musik, CCLI usw.).

 

Darf die Musicalaufführung im Internet gestreamt werden?

Wenn das Aufführungsrecht erworben wurde, darf die Aufführung live gestreamt werden. Es gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Aufnahme darf bis maximal 48 Stunden nach der Aufführung im Internet verfügbar bleiben. Anschliessend muss sie gelöscht sein.
  2. Der Link zum Livestream darf den üblichen Besucherkreis des Musicals (Verwandte, Einwohner des Dorfes, Kirchenbesucher usw.) nicht wesentlich vergrössern. Wenn Sie das Musical mit dem Livestream einem grösseren Publikum zugänglich machen möchten, wenden Sie sich für die Lizenzierung an den Verlag: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 062 746 86 46.
  3. Falls die Aufnahme an die Mitwirkenden abgegeben wird, wird ein Lizenzbetrag fällig. Siehe Frage: "Darf ich eine Erinnerungs-Aufnahme unserer Musicalaufführung machen und den Kindern abgeben?"

 

Wie kann ich den Kindern Übungssongs zum Üben abgeben?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Übungssongs als MP3 oder CD an Kindern abzugeben. Ausser dem Verteilen von Original-CDs benötigen Sie in jedem Fall die Absprache mit dem Verlag. Musicals fallen nicht in den Bereich der SUISA, sondern werden vom Verlag selbst verwaltet.

Sie führen das Musical in der Originalversion auf:

  1. Am Einfachsten ist es, wenn Sie für jede Familie eine CD mit MP3-Downloadcode erwerben. Damit sind alle Rechte abgegolten und alle beteiligten Familien besitzen die Originalversion des Produkts. Ab 10 CDs mit Downloadcode erhalten Sie bereits 25 % Mengenrabatt.
  2. Sie möchten nur MP3-Dateien ohne das CD-Booklet weitergeben? Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf. Pro Song und Familie beträgt der Lizenzbetrag CHF 2.– (für Projekte ab 10 Familien). Die Bedingungen für die Weitergabe der lizenzierten MP3-Dateien erhalten Sie mit der Rechnung. Wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sie möchten Songs aus verschiedenen Produktionen für eine Aufführung zusammenstellen?

  1. Das ist möglich. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um eine Offerte zu erstellen. Wir können sowohl entsprechende CDs in der gewünschten Menge speziell für Sie herstellen oder Ihnen die Lizenzen für MP3-Dateien pro Familie ausstellen. Selber dürfen solche Kopien nicht erstellt werden. Wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

CD- und MP3-Kopien sind in keinem Pauschalabkommen inbegriffen (Suisa, VG-Musik, CCLI usw.).

 

Darf ich eine Erinnerungs-Aufnahme unserer Musicalaufführung machen und den Kindern abgeben?

Sie dürfen Ihr Konzert als Audio und  Film aufzeichnen. Falls Sie von dieser Aufnahme Kopien erstellen und an andere Personen weitergeben, müssen Sie bei uns für jede Kopie oder jeder Haushalt, der Zugriff auf die Dateien erhält, einen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kaufen (Audio CHF 2.– und Film 3.–). Diese Lizenzen können bei Musicals nicht mit der SUISA abgerechnet werden. Diese Gebühr ist in keinem Pauschalabkommen (SUISA, VG-Musik, CCLI usw.) inbegriffen. Wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Bei Fragen zum Copyright und den Rechten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

062 746 86 46, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.